Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Deltacon GmbH (Mail to Print)
für das Brief online Portal genannt "BoP"


  1. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für Verträge zwischen Deltacon GmbH (nachfolgend: „DC“) und ihren Kunden (nachfolgend: „Auftraggeber“) für den Internetservice BoP über die Beförderung und das Drucken von Briefen und briefähnlichen Sendungen (§ 449 HGB) einschließlich Katalogen (nachfolgend: „Sendungen“), im In- und Ausland. Der Geltungsbereich schließt besonders vereinbarte Zusatz- und Nebenleistungen ein.
    2. Beauftragt der Auftraggeber den Druck von Briefsendungen oder sonstigen Druckerzeugungen gemäß dem Produktangebots BoP, so gehört zum Dienstleistungsbereich BoP auch der Abschluss eines jeweils eigenständigen Beförderungsvertrages über die herzustellenden Briefsendungen mit der DC, zu den unter Ziffer (1) genannten Beförderungsbedingungen der DC. Der Auftraggeber beauftragt DC zum Abschluss eines Beförderungsvertrages mit DC.
    3. Beauftrag der Auftraggeber eine zusätzliche elektronische Bearbeitung oder nutzt die PDF Übertragung von Adressen oder Dokumenten wie z.B. die Konvertierung von PDF – Dokumenten, so kann es aufgrund unterschiedlicher Programme/Softwaren zu Abweichungen in der Farbgebung kommen. Wir empfehlen den kostenlosen Testandruck.
    4. Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB kommen durch Vertragsabschluss zustande. Für den jeweiligen Einzelauftrag gelten die auf den Internetseiten von BoP erfassten Auftragsdaten des Auftraggebers sowie die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
    5. Ergänzend zu diesen AGB gelten für besondere Leistungsarten spezielle Leistungs- und Beförderungsbedingungen, auf die DC den Auftraggeber gesondert hinweist.
    6. Soweit – in folgender Rangfolge – durch zwingende gesetzliche Vorschriften, schriftliche Einzelvereinbarungen, die in Absatz 2 genannten speziellen Bedingungen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB über den Frachtvertrag Anwendung.
  2. Vertragsverhältnis
    1. Der Vertrag über die Beförderung/Drucken von Sendungen kommt durch eine schriftlich Vereinbarung zwischen DC oder durch Akzeptierung des AGB-Buttons auf unserer Internetseite „Brief online Portal“ zustande (nach Maßgabe der vorliegenden AGB). Oder durch Übergabe der zu befördernden Sendungen oder elektronischen Sendungsdaten an DC oder ein von DC beauftragtes Unternehmen. Dies gilt nicht für unter Ziffer III (Beförderungsausschluss) aufgeführten Sendungen.
    2. Beide Vertragsparteien können die vertraglich geschuldeten Forderungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung an Dritte abtreten.
    3. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die diesen AGB entgegenstehen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  3. Beförderungsausschluss
    1. Folgende Sendungen sind von der Beförderung durch DC ausgeschlossen:
      1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern.
      2. Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt oder infiziert sowie Sachschäden verursacht werden können.
      3. Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel (Scheckkarten, Kreditkarten), Wertpapiere, Wertsachen, Eintrittskarten, Briefmarken oder Telefonkarten enthalten, sofern diesbezüglich keine gesonderte Vereinbarung getroffen worden ist.
      4. Sendungen, die über ein anderes Format als „DIN Lang mit Fenster“ oder „C4 mit Fenster“ verfügen, können nicht angenommen werden.
    2. Der Auftraggeber erklärt mit der Übergabe der Sendungen oder mit dem Veranlassen der Übernahme der Sendungen durch DC, dass seine Sendungen nicht gemäß Absatz 1 von der Beförderung ausgeschlossen sind. Die Nichtzurückweisung von der Beförderung ausgeschlossener Sendungen stellt keine Zustimmung zu deren Beförderung dar. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber die Sendungen mit einem auf deren Inhalt oder Wert hinweisenden Kennzeichen versehen hat.
    3. Entspricht eine Sendung nicht den in diesen AGB genannten Bedingungen oder nicht den vertraglichen Vereinbarungen, ist DC berechtigt,
      1. die Annahme der Sendung zu verweigern und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten oder
      2. eine bereits übergebene/übernommene Sendung auf Kosten des Auftraggebers zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
    4. Weitere Schadensersatzansprüche der DC bleiben von dieser Regelung unberührt.
    5. Ansprüche gegen DC aus dem Vertrag, kann grundsätzlich nur der Auftraggeber geltend machen. Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgelts, erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Auftraggebers bleiben in diesem Falle unberührt.
  4. Rechte und Obliegenheiten des Auftraggebers
    1. Weisungen des Auftraggebers, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese zuvor besonders vereinbart worden sind. § 418 HGB und § 419 HGB gelten nicht. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er DC nach Übergabe/ Übernahme der Sendung erteilt.
    2. Eine Kündigung durch den Auftraggeber gemäß § 415 HGB nach Übergabe/ Übernahme der Sendung in die Obhut der DC ist ausgeschlossen.
    3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Stempel und Vermerke auf der Sendung zu dulden, sofern sie betrieblich erforderlich sind oder die Rechte des Auftraggebers nur unwesentlich beeinträchtigen.
  5. Leistungen der DC
    1. DC wird die im Vertrag mit seinen Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, und im Einzelauftrag spezifizierten Leistungen gemäß den nachfolgenden Regelungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbringen. DC ist berechtigt, die Erfüllung Ihrer Leistungspflichten durch Erfüllungsgehilfen ihrer Wahl wahrnehmen zu lassen. DC wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten so schnell wie möglich beseitigen. Von der Bearbeitung ausgeschlossen sind Daten, die gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Genehmigungen erfordern. Dies gilt insbesondere für Daten bzw. Inhalte, die einen volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalt haben oder gemäß Abschnitt 3 Abs. a,b,c, vom Druck und der Beförderung ausgeschlossen sind. Der Auftraggeber stellt DC diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung gilt für alle Ansprüche, die sich aus der Verletzung der Rechte Dritter durch die zu verarbeitenden Daten ergibt. DC ist nicht verpflichtet, die eingelieferten Daten auf ihre inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu überprüfen. Der Druck erfolgt auf 80 g-Papier.
    2. Je nach Auftrag schließt die Beförderung einer Sendung durch DC die Abholung, den Transport und die Zustellung der Sendung oder auch nur einzelne dieser Leistungen oder Teile hiervon ein. Die Einhaltung einer Lieferfrist oder eines Liefertermin ist nur dann geschuldet, wenn dies besonders vereinbart ist.
    3. Die Zustellung einer Sendung erfolgt grundsätzlich unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (z. B. Briefkasten ). Die Zustellung kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine Person, die schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist, erfolgen.
    4. Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise zugestellt werden können, darf DC einem Ersatzempfänger aushändigen. Ersatzempfänger sind:
      1. Angehörige des Empfängers oder seines Ehegattens,
      2. andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen,
      3. Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind,
      4. die mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Krankenhäuser, Kasernen, Gemeinschaftsunterkünfte etc.).
    5. Soweit vertraglich geregelt ist, dass der Empfang einer Sendung durch den Empfänger zu bestätigen ist, kann DC elektronische Mittel zur Erstellung der Empfangsbestätigung verwenden. Der Auftraggeber erkennt diese Art der Empfangsbestätigung als vertragsgemäß an.
    6. Sendungen, die weder nach Absatz 2 noch nach Absatz 3 zugestellt werden können (Redressen), werden je nach vertraglicher Vereinbarung entweder von DC an den Auftaggeber zurück befördert oder via Datei dem Auftraggeber mitgeteilt. Zur elektronischen Aufbereitung der unzustellbaren Sendungen (Redressen), wird eine nach DC-Vorgaben gestaltete „Trackingdatei“ (Adressdatei mit ID-Nummer) für jede Sendung durch den Auftraggeber benötigt.
    7. Unzustellbare Sendungen sind auch solche Sendungen, deren Annahme verweigert wurde oder deren Zustellung DC aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls nicht möglich oder unzumutbar sind:
      1. Empfänger / Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln,
      2. Klingel / Briefkasten unbeschriftet / defekt / überfüllt / fehlt,
      3. Anschriften fehlerhaft / unvollständig,
      4. Briefkasten unzugänglich,
      5. Empfänger / Firma unbekannt verzogen,
      6. Annahme vom Empfänger verweigert,
      7. Empfänger verstorben,
      8. Gefahr für den Zusteller am Zustellort.
    8. Liegt der Grund für die Unzustellbarkeit der Sendung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, trägt der Auftraggeber die für die Rückbeförderung der Sendung entstehenden Kosten.
    9. Kann eine unzustellbare Sendung nicht nach Maßgabe von Absatz 5 und Absatz 6 zum Auftraggeber zurückbefördert werden, ist DC zur Öffnung der Sendung berechtigt.
    10. Kann die Sendung dem Auftraggeber auch nach Öffnung nicht zurückgegeben werden oder ist eine Ablieferung auf andere Weise nicht zumutbar, kann DC die Sendungen nach Ablauf von sechs Wochen veräußern. Unverwertbare Sendungen kann DC auch vor Ablauf dieser Frist vernichten, wenn Auftraggeber und Empfänger die Annahme bzw. Rücknahme der Sendung verweigern oder darauf verzichten.
    11. DC kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber Dritter, insbesondere anderer Postdienstleister, bedienen.
    12. Gelangt eine Sendung in anderen Fällen als denjenigen gemäß Absatz 8 in den Betriebsablauf eines anderen Postdienstleisters, ist DC vom Auftraggeber bevollmächtigt, die Herausgabe in dessen Namen vom anderen Postdienstleister zu verlangen.
  6. Zahlungsbedingungen
    1. Rechnungen von DC sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug zzgl. der jeweils aktuell gültigen Umsatzsteuer, derzeit 19 %, zur Zahlung fällig.
    2. Bei verschuldeter Nichtzahlung binnen 14 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung, kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug.
    3. Im Falle eines Verzugs ist DC vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens berechtigt, vom Auftraggeber die Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen.
    4. Kommt der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug, ist DC nach zweimaliger schriftlicher Mahnung berechtigt, sämtliche Beförderungsleistungen ersatzlos einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten.
    5. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt wurde.
    6. Die Aufrechnung gegen Ansprüche von DC ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Auftraggebers zulässig.
    7. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
  7. Haftung
    1. Der Auftraggeber hat Mängel der Leistungen von DC, soweit durch zumutbare Untersuchungen feststellbar oder festgestellt, unverzüglich schriftlich nach Kenntniserhalt anzuzeigen, § 377 HGB gilt entsprechend. Sofern ein Mangel der Leistung von DC vorliegt, ist DC berechtigt, Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung zu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder das Entgelt herabsetzen (mindern). Schadensersatz kann nur unter den Voraussetzungen von § 7 Ziffer 2. verlangt werden. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund sowie seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen. Es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); letzterenfalls ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    2. DC haftet ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die DC, einer ihrer Mitarbeiter oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat (§ 435 HGB). Für Schäden, die auf das Verhalten eines Mitarbeiters der DC oder sonstiges Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, haftet DC in diesen Fällen nur, soweit diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtung gehandelt haben (§ 428 HGB).
    3. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    4. Im Übrigen ist – vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen (z. B. Vereinbarung eines festen Zustelltermins) – jegliche Haftung ausgeschlossen. DC haftet zudem nicht für Schäden im Zusammenhang mit Sendungen, die von der Beförderung - wie in Absatz III (Beförderungsausschluss) beschrieben - ausgeschlossen sind oder die in sonstiger Weise nicht den vertraglichen Bedingungen entsprechen. DC ist auch von jeder Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z. B. Streik, höhere Gewalt).
    5. Die Haftung der DC für die Überschreitung der Lieferfrist oder wegen einer sonstigen Abweichung von einem vereinbarten Zustelltermin für Sendungen, ist auf den einfachen Betrag des Beförderungsentgelts begrenzt. DC ist auch hier von jeder Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z. B. Streik, höhere Gewalt).
    6. Zeigt der Auftraggeber oder der Empfänger der DC den (Teil-)Verlust oder die Beschädigung einer Sendung nicht innerhalb von sieben Tagen nach dem vereinbarten Zustelltermin an, so ist davon auszugehen, dass die Sendung in vertragsgemäßem Zustand zugestellt wurde.
    7. Ansprüche wegen Überschreitung einer Lieferfrist erlöschen, wenn der Auftraggeber oder der Empfänger der DC die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Zustellung oder Rückgabe an den Auftraggeber schriftlich anzeigt. § 438 HGB bleibt im Übrigen unberührt.
    8. Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen, bei einer grenzüberschreitenden Beförderung innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme/Abholung, nicht zugestellt wurde und ihr Verbleib nicht ermittelt werden konnte. Abweichend von § 424 Abs. 3 HGB, kann auch DC eine Erstattung ihrer nach Absatz 1 geleisteten Entschädigung verlangen.
    9. Der Auftraggeber haftet für Schäden aller Art, die Dritten aufgrund einer Übergabe von der von einer Beförderung ausgeschlossenen Sendungen (Absatz III) oder aus der Verletzung seiner Pflichten gemäß Absatz IV entstehen. Der Auftraggeber stellt insoweit DC von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
  8. Pflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftraggeber-ID und das Passwort vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen. Der Auftraggeber haftet der Deltacon GmbH für Schäden, die aus einer von ihm zu vertretenden unbefugten Benutzung dieser Daten durch Dritte entstehen
  9. Datenschutz
    DC ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, der vertraglichen Vereinbarungen und der neuen Auftragsverarbeitung gemaess Art. 28 DSGVO ab 25.05.2018 berechtigt, diejenigen Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit den Befoerderungsleistungen bereitgestellt werden. Eine unzulaessige Nutzung der Daten oder deren Weitergabe an unbefugte Dritte ist ausgeschlossen.
  10. Verjährung
    1. Alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB verjähren grundsätzlich in einem Jahr.
    2. Ansprüche nach Ziffer VII Absatz 1 dieser AGB und nach § 435 HGB in Verbindung mit § 414 Absatz 1 Satz 2 HGB verjähren in 3 Jahren.
    3. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem die Sendung zugestellt wurde oder hätte zugestellt werden sollen.
    4. Die Bestimmungen des § 439 Abs. 1 HGB bleiben unberührt. Dies betrifft auch die Regelung zum Haftungshöchstbetrag nach § 431 HGB.
  11. Sonstige Regelungen
    1. DC sichert dem Auftraggeber zu, dass DC über die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderliche Erlaubnis für die mit dem Auftraggeber vereinbarte Beförderung einer nicht gemäß Ziffer III Absatz 1 ausgeschlossenen Sendung besitzt.
    2. Der Auftraggeber kann Ansprüche gegen DC weder abtreten noch verpfänden. Hiervon ausgenommen sind Geldforderungen.
    3. Vertragsänderungen und –Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    4. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die dieser AGB unterliegen, ist Krefeld.
    5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt.
    6. Es gilt das für inländische Parteien anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland.

AGB als PDF downloaden Stand: 19.07.2019 -- Deltacon GmbH · Dießemer Bruch 114e · 47805 Krefeld · info@mailtoprint.de



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