Handelsregistereintragung zur Verschmelzung

12.08.2019

Meldung zu Brief-Online-Portal/Mail to Print/Deltacon vom 12.08.2019

Die verschmelzung der Mail to Print Innovative Briefdistribution GmbH mit der Deltacon GmbH
wurde im Handelsregister eingetragen.
Es bleiben alle Internet-Adressen und eMail-Adressen der Mail to Print erhalten.
Die Begriffe Mail to Print und Brief-Online-Portal bleiben als Produkte der Deltacon GmbH

Der Auszug im Handelsregister sieht wie folgt aus:


Bei der Deltacon GmbH:
Amtsgericht Krefeld Aktenzeichen: HRB 15590
Bekannt gemacht am: 09.08.2019 20:00 Uhr

Veraenderungen zum 09.08.2019


HRB 15590: Deltacon GmbH, Krefeld, Diessemer Bruch 114e, 47805 Krefeld. Die Gesellschaft ist als uebernehmender
Rechtstraeger nach Massgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschluesse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 19.07.2019 mit der Mail to Print Innovative Briefdistribution GmbH mit Sitz
in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRB 14210) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
Den Glaeubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten
nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtstraegers,
dessen Glaeubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und
Hoehe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen koennen. Dieses
Recht steht den Glaeubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfuellung
ihrer Forderung gefaehrdet wird.

Bei der Mail to Print Innovative Briefdistribution GmbH:

Amtsgericht Krefeld Aktenzeichen: HRB 14210
Bekannt gemacht am: 09.08.2019 20:01 Uhr

Loeschungen zum 09.08.2019

HRB 14210: Mail to Print Innovative Briefdistribution GmbH, Krefeld, Diessemer Bruch 114 e, 47805 Krefeld.
Die Gesellschaft ist als uebertragender Rechtstraeger nach Massgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2019
sowie der Zustimmungsbeschluesse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2019 und der Gesellschafterversammlung
des uebernehmenden Rechtstraegers vom 19.07.2019 mit der Deltacon GmbH mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld,
HRB 15590) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Glaeubigern der an der Verschmelzung
beteiligten Rechtstraeger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung
in das Register des Sitzes desjenigen Rechtstraegers, dessen Glaeubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als
bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Hoehe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit
sie nicht Befriedigung verlangen koennen. Dieses Recht steht den Glaeubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft
machen, dass durch die Verschmelzung die Erfuellung ihrer Forderung gefaehrdet wird.